| 1. |
Mit der Teilnahme an diesem
Dienst erkennen Sie ausdrücklich unsere
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an. |
| 2. |
Diese Bedingen gelten für
die Tätigkeit des Vermittlungsdienstes
Nordsee-Fewos als Vermittler von
touristischen Leistungen. Eine vermittelnde
Tätigkeit liegt vor, da der Vermittlungsdienst
im Auftrage des Leistungsträger handelt und
somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a(1)
BGB ist. Der Gastaufnahmevertrag erfolgt direkt
zwischen dem Vermieter und dem Gast. |
| 3. |
Unmittelbarer
Vertragspartner der vermittelten Leistung dem
Kunden gegenüber ist der jeweilige
Leistungsträger. Leistungsträger können sein:
Hotel-und Gaststättenbetriebe, Vermieter von
Ferienwohnungen/-häusern, Vermieter von
Privatzimmern |
| 4. |
Nordsee-Fewos übermittelt
Informationen. Für die Richtigkeit und die
Rechtmäßigkeit der Angebote haftet allein der
Leistungsträger. Die Objektbeschreibungen
erfolgen nach Angaben der Leistungsträger. Nordsee-Fewos
übernimmt keine Haftung für Schäden
jeglicher Art, die vor, während oder nach einer
Mietobjektvermittlung entstehen könnten. |
| 5. |
Schadensersatzansprüche
jeglicher Art gegen uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß, falscher
Beratung oder wegen Verletzung der
Nachlieferungspflicht sind ausgeschlossen, es sei
denn, ein Haftungsausschluß in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht
zulässig. In allen Fällen, in denen die Haftung
in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt
werden kann, ist die Haftung -auch für die
Erfüllungsgehilfen- stets beschränkt auf den
Preis, der über diesen Dienst gebuchten
Ferienaufenthaltes.. |
| 6. |
Als Nutzer erklären Sie
sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zu
gewerblichen Zwecken elektronisch gespeichert und
unter Umständen weitergegeben werden. |
| 7. |
Alle
Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme
und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie
sind, soweit keine anderen Eigentumsvorbehalte
greifen, Eigentum von Nordsee-Fewos.
Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien
aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch Nordsee-Fewos
gestattet. |
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| 8. |
Insbesondere
werden die Berichte als geistiges Eigentum
betrachtet. Sie dürfen weder einzeln noch in der
Gesamtheit auf anderen Internet-Seiten oder in
anderen Medien publiziert werden. Die
Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller
Art ist nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch Nordsee-Fewos gestattet.
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| 9. |
Es gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist Niebüll. |
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| 10. |
Für alle
auf unseren Seiten gelegten Links gilt: Wir
erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei
Einfluß auf die Inhalte und auf die Gestaltung
der gelinkten Seiten haben. Aus rechtlichen
Gründen distanziereren wir uns hiermit
ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten
Seiten auf unsere Internetpräsenz und machen uns
diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung
gilt für alle auf unserer Internetpräsenz
angezeigten Links und für alle Inhalte der
Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner
und Links führen. |
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Salvatorische
Klausel: Sollte aus irgendwelchen Gründen eine
der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so
wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
davon nicht berührt. |
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Folgende
Mietvertragsbestimmungen
gelten für die Mietverträge
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Punkt
1 Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter
und dem Mieter, für die Dauer der im Vertrag
angegebenen Zeit geschlossen. Punkt 2 Die Wohneinheit darf nur von der, im Vertrag
angegebenen Anzahl Erwachsener und Kinder bewohnt
werden.
Haustiere müssen angemeldet und im Mietvertrag
eingetragen sein. Sie bedürfen der Genehmigung
des Vermieters. Nicht angemeldete Tier müssen
aus dem Mietobjekt entfernt werden. Für Schäden
und Verunreinigungen durch Haustiere in den
Mietobjekten müssen die Halter in jedem Fall
aufkommen. Eine geeignete Unterlage ist für das
Tier mitzubringen. Haustiere dürfen auf dem
Grundstück nicht frei herumlaufen. Sie sind von
den Sandkästen fernzuhalten. Verunreinigungen
sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu
beseitigen. Punkt3 Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und
Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte
Schäden müssen ersetzt werden.Dabei hat der
Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Punkt 4 Der Mietpreis deckt die im Vertrag bzw. in
der Preisliste näher aufgeführten Leistungen. Punkt 5
Bei Mietvertragsabschluß
(Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter
eine Anzahlung von 20 % des gesamten
Mietpreises. Der Restbetrag von 80% wird 30 Tage
vor Ankunft fällig, Extraleistungen, die vom
Vermieter erbracht werden, sind spätestens bei
Anreise zu zahlen. Der Mieter kann den
Mietvertrag nur bis zum 90 Tag vor dem
vereinbarten Mietbeginn kündigen. Hierfür wird
eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR berechnet.
Kündigt der Mieter in weniger als 90 Tagen vor
Mietbeginn, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Erstattungen können durch den Vermieter nur
gewährt werden, wenn das Appartement anderweitig
vermietet werden kann. Als Kündigungstag gilt
das Datum des Poststempels. In diesem
Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluß
einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. In der
Anlage erhalten Sie ein Überweisungsprospekt der
Europäischen Reiseversicherungs AG. Der
Reiseschutz kommt durch Einzahlung/Überweisung
der Prämie zustande. Punkt 6 Sollte aufgrund besonderer Umstände die
angemietete Wohnung belegt oder aufgrund eines
Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter
mit einer gleichwertigen Ersatzwohnung
einverstanden. Ein finanzieller Anspruch an den
Vermieter besteht nicht. Punkt 7 Jeder Mieter bekommt zur angemieteten Wohnung
zwei Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt. Bei
Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues
Schloß erforderlich und der Mieter zu
Ersatzleistung verpflichtet. Punkt 8 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden,
daß seine persönlichen Daten vom Vermieter oder
vom Vermittler gespeichert werden. Punkt 9 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
rechtsunwirksam werden, so bleiben die übrigen
Vertragsteile unverändert. Punkt 10 Gerichtsstand ist Niebüll. |